Beschreibung
Leistungsvereinbarung (Standard) + Ambassador Zusatz
mit der
WOLVES FITNESS & EDUCATION UG (haftungsbeschränkt)
GF Patricia Materne und Lazar Marjanovic
Bleicheroder Str. 33, D-13187 Berlin
Tel.: +49 30 25047830// Mail: mail@wolvesathletes.com
– im Folgenden „Wolves Athletes“ genannt –
1 : 1 Remote Coaching
§ 1 Vertragsgegenstand
- Gegenstand der Tätigkeit von Wolves Athletes ist die Erbringung von einem individuell auf den Client angepassten Trainingskonzept, die Unterstützung bei der Umsetzung und Kontrolle durch einen Coach von Wolves Athletes. Die Ausführung des Vertrages wird in aller Regel per Ferntelekommunikation erfolgen.
- Der Vertrag richtet sich auf die Trainingsplanung und beinhaltet Ernährungs- und Lifestyle-Empfehlungen, die eigens an den Client angepasst werden.
- Wolves Athletes berät und unterstützt den Client beispielsweise bei Gewichtsreduktion, Muskelaufbau und der Trainingsoptimierung, wobei die individuelle Zielvorgabe des Clients mit der Abstimmung von Wolves Athletes erfolgt.
- Im Rahmen des wöchentlichen CheckUps wird dem Client auf Grundlage von Ergebnissen der vergangen Trainingswoche, entsprechendes Feedback vom Coach übermittelt und ggf. eine Anpassung des Trainings vorgenommen.
- Die wöchentlichen CheckUps sind nach vorheriger Abstimmung nicht zwingend abzuhalten und können nach Bedarf variiert werden.
§ 2 Dauer
- Das Remote Coaching beginnt mit Abschluss des Vertrages. Der Vertrag kommt durch das Unterzeichnen und die damit verbundene Zustimmung des Clients zustande.
- Der Vertrag beginnt unabhängig vom praktischen Startdatum mit dem ersten Tag des ersten folgenden Kalendermonats und hat eine Laufzeit von 6 Monaten, nach Ablauf der Vertragsdauer verlängert er sich automatisch.
- Das Coaching verlängert sich stillschweigend jeweils um die ursprüngliche Laufzeit, somit um weitere 6 Monate, bei nicht fristgerechter Kündigung.
§ 3 Unterbrechung und Kündigung
- Das Training kann in gegenseitigem Einvernehmen bei Vorlage eines ärztlichen Attests oder eines Schwangerschaftsnachweises vorübergehend, für eine im Voraus bestimmbare Zeitspanne ausgesetzt werden. Ein entsprechender Nachweis muss unverzüglich erbracht werden, spätestens jedoch nach Ablauf von 14 Kalendertagen.
- Die aufgrund der nachweisbaren gesundheitlichen Verhinderung ausgefallenen Zeiten werden an das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit angehängt. Die Vergütung muss während der Unterbrechung weiterhin gezahlt werden, nicht aber während der Verlängerung, die als vergütungsfreie Zeit unmittelbar an das Training anschließt.
- Aufgrund der kurzen Vertragslaufzeit ist eine Kündigung innerhalb der 6 Monate nicht möglich, davon unberührt besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
- Die außerordentliche Kündigung einer der beider Vertragsparteien ist nur aus wichtigem Grund möglich. Dieser kann darin bestehen, dass durch eine dauerhafte medizinische Versorgung oder Krankheit die Fortsetzung des Vertrages unmöglich wird. Gründe sind dabei ausreichend zu belegen, etwa durch ein Attest über eine auf Dauer anhaltende Sportunfähigkeit.
- Für Wolves Athletes liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund insbesondere auch vor, wenn der Client wiederholt gegen Vertragsbedingungen verstoßen hat.
§ 4 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
- Die Kosten für das Remote Coaching richten sich nach der zum Vertragsschluss gültigen Preisliste.
- Die Zahlung erfolgt per Rechnung oder Lastschrift, wobei die Rechnung grundsätzlich monatlich von Wolves Athletes gestellt wird, nach gemeinsamer Absprache ist ebenfalls eine Einmalzahlung möglich.
- Die Rechnung wird in elektronischer Form an den Client übermittelt und ist außer bei abweichenden Zahlungsbedingungen auf der jeweiligen Rechnung, innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen zu begleichen.
- Die erste Zahlung wird unmittelbar nach Vertragsschluss und Erhalt der Rechnung fällig.
- Es handelt sich bei der Vergütung um einen festen monatlichen Betrag, der auch für die Zeit entsteht, in der der Client Trainingseinheiten und Beratungen durch seinen Coach nicht wahrnimmt. Persönliche Gründe, wie Urlaub des Clients führen nicht zu einer Befreiung von dieser Pflicht.
- Ausgenommen davon sind Trainingsausfälle, die Wolves Athletes zu vertreten hat, jedoch sind diese Ausfälle vorrangig nach gemeinsamer Absprache nachzuholen und nur bei einer anhaltenden Unterbrechung von mehr als 3 Wochen kann ein Vergütungsanspruch hierdurch entfallen.
- Eine pünktliche Vergütung ist auch dann fällig, wenn das angestrebte Trainingsziel nicht erreicht wurde.
- Für Zeiten in der der Client aus nachweislich gesundheitlichen Gründen das Training nicht antreten kann, sind die Besonderheiten nach § 3 dieses Vertrages zu beachten.
§ 5 Haftung
- Wolves Athletes haftet grundsätzlich unabhängig vom Rechtsgrund nicht, insbesondere nicht für Schäden, Verletzungen oder Folgeschädigungen beim Client, die im Zusammenhang mit dem Training, der erstellten Trainingspläne oder bei der Umsetzung des Ernährungskonzeptes eintreten.
- Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von Wolves Athletes für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung von Wolves Athletes oder dessen Erfüllungsgehilfen wird nicht beschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Wolves Athletes beruhen. Ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Wolves Athletes oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bewirken keine Änderung der gesetzlichen Beweislast.
§ 6 Gesundheitszustand des Clients und Mitwirkungspflicht
- Der Client verpflichtet sich, bei der Anmeldung wahre und vollständige Angaben zu machen, Änderungen sind Wolves Athletes unverzüglich mitzuteilen, insbesondere sollte bei Erkrankungen oder Befindlichkeitsänderungen während des Trainingsprozesses der Coach informiert werden, damit ggf. eine Trainingsanpassung erfolgen kann.
- Der Client ist vor, während und nach dem gesamten Trainingsprozess für seine Gesundheit selbst verantwortlich, er versichert mit Unterzeichnung dieses Vertrages „sportgesund“ zu sein. Dies beinhaltet, dass sich bei einem Arzt, im Hinblick auf die Trainingstauglichkeit, nach dem Gesundheitszustand erkundigt wurde. Wurde darauf verzichtet, geschieht dies auf eigene Verantwortung.
- Dieser Umstand entbindet Wolves Athletes nicht auf die Gefahren bestimmter gymnastischer Bewegungen hinzuweisen und die Aufklärung und Beratung individuell an den Gesundheitszustand des Clients anzupassen.
- Der Client beteiligt sich aktiv und engagiert am Trainingsprozess. Wolves Athletes kann nur Veränderungsanregungen geben. Dem Client ist bewusst, dass er diese Anregungen aktiv und in geeigneter Weise umsetzen muss, damit das Training erfolgreich sein kann.
§ 7 Datenschutz und datenrechtliche Obliegenheiten des Clients
- Die personenbezogenen Daten werden von Wolves Athletes gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstands verwendet.
- Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmen bilden die Art. 6 Abs. 1 ff. DSGVO, wonach eine Weitergabe bei ausdrücklicher Einwilligung des Clients erfolgen kann oder etwa zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen, beispielsweise bei der Übergabe an ein bevollmächtigtes Inkassobüro.
- Leistungen, die von Wolves Athletes für die Erfüllung des Vertrages erbracht werden, etwa erstellte Trainingskonzepte sind als geistiges Eigentum von Wolves Athletes anzusehen.
- Der Client ist verpflichtet die bestehenden gesetzlichen Urheber- und sonstigen Rechte für diese Inhalte zu beachten.
- Sie dürfen nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Es dürfen ebenfalls keine technischen Schutzmaßnahmen oder Urheber- bzw. Rechtevermerke entfernt werden, es sei denn dies wird ausdrücklich erlaubt.
§ 8 Schlussbestimmungen
- Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
- Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.
- Nebenabreden bestehen nicht.
- Der Client ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag ohne vorherige Zustimmung von Wolves Athletes an Dritte abzutreten. Eine Abtretung ohne vorherige Zustimmung ist unwirksam.
§ 9 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben als Verbraucher das Recht diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Wolves Fitness & Education UG (haftungsbeschränkt), Bleicheroder Str. 33, 13187 Berlin Tel.: +49 30 25047830, Mail: mail@wolvesathletes.com ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung werden Ihnen keine weiteren Entgelte berechnet.
Erlöschen des Widerrufrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten vorzeitig, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit dem Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Im Falle eines Vertrags zur Erbringung von Dienstleistungen gilt folgendes: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
– ENDE 1:1 Remote Coaching –
Ambassador Sponsorship
§ 1 Vertragseinordung und abweichende Bestimmungen
- Wird der Client als Ambassador von Wolves Athletes gesponsert, ist dieser Vertrag als Ergänzung für den Grundvertrag 1:1 Remote Coaching von Wolves Athletes zu sehen, dessen Bestimmungen bleiben hierdurch unberührt und erweitern den Vertrag um die folgenden Klauseln.
- Es bestehen zum 1:1 Remote Coaching folgende Abweichungen, die vorrangig zu behandeln sind:
- Der Client zahlt für das 1:1 Remote Coaching“ einen Betrag von 119,-€/monatlich, daher gilt ebenfalls § 4 des 1:1 Remote Coaching Vertrages.
- Das 1:1 Remote Coaching ist begrenzt auf eine Laufzeit von 6 Monaten, ohne die Option auf Verlängerung.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Leistungserbringung durch Wolves Athletes
Die Leistungserbringung von Wolves Athletes richtet sich nach den Bestimmungen des 1:1 Remote Coaching Vertrages. - Leistungserbringung durch den Ambassador
- Im Gegenzug für die Leistung von Wolves Athletes ist der Ambassador verpflichtet sich nach besten Kräften zu bemühen, Wolves Athletes und dessen Coaching in geeigneter Weise zu präsentieren, insbesondere auf Social Media Websites.
- Zu den geeigneten Social Media Websites gehören Facebook, Twitter, Pinterest, Snapchat, Instagram, und YouTube.
- Der Ambassador verpflichtet in seiner Instagram Biografie „Athlete @wolvesathletes“ anzugeben.
- Der Ambassador verpflichtet sich pro Monat 2 Instagram Feed Posts mit dem Taggen auf dem Bild, sowie der Verlinkung im Text @wolvesathletes in seinem Profil zu posten.
- Eine generelle Pflicht zum Posten von Trainingsstories in der Instagramstory besteht nicht. Der Ambassador verpflichtet sich jedoch, sofern er Trainingsausschnitte in Form von Videos und oder Fotos in seiner Instagramstory teilen sollte, diese mit der gut sichtbaren Verlinkung @wolvesathletes zu posten.
- Der Ambassador verpflichtet sich zum Reposten von Werbeaktionen/ Challenges, hierfür bekommt er von Wolves Athletes die entsprechenden Templates zur Verfügung gestellt.
- Der Ambassador verpflichtet sich in all seinen Posts über Sport, Wettkämpfe und sein Training das Unternehmen mit @wolvesathletes zu taggen (auf dem Bild direkt) und im Text zu erwähnen
- Der Ambassador verpflichtet sich in jedem seiner Instagramposts den Hashtag “#wolvesathletes” zu nutzen
- Der Ambassador verpflichtet sich ein öffentliches Instagramprofil zu pflegen
- Der Ambassador verpflichtet sich zum Tragen von Wettkampfbekleidung, die ihm von Wolves Athletes bereitgestellt wird.
- Der Ambassador verpflichtet sich bei Qualifiern und Wettkämpfen „Wolves Athletes“ als seine Box/Affiliate bei der Registrierung/ Anmeldung anzugeben.
§ 3 Kennzeichnung von Werbung in den sozialen Medien
- Der Ambassador verpflichtet sich jede Werbung für Wolves Athletes auf Social Media-Websites nach den gesetzlichen Vorgaben zu kennzeichnen.
- Insbesondere muss Werbung als solche erkennbar gemacht werden, etwa durch einen Hinweis „Werbung“ oder „Anzeige“, der zu Beginn des Beitrages oder an anderer präsenter Stelle zu positionieren ist.
- Bei fehlender oder fehlerhafter Werbekennzeichnung haftet ausschließlich der Ambassador.
- Zudem verpflichtet sich der Ambassador bei Social Media Inhalten, die im Zusammenhang mit Wolves Athletes erfolgen, keine fremden geschützten Inhalte zu verwenden, andernfalls haftet ausschließlich der Ambassador. Dies gilt auch für rechtswidrige Inhalte, die sich der Ambassador zu Eigen gemacht hat.
§ 4 Nutzungsrechte von Bildern und Videos
- Nutzungsrechte von Bildern und Videos, welche im Rahmen des Sponsorships zur Verfügung gestellt wurden, liegen ausschließlich bei Wolves Athletes. Die Verwendung von Bildern und Videos durch den Ambassador ist nur mit dem Einverständnis von Wolves Athletes erlaubt.
- Der Ambassador räumt Wolves Athletes alle Nutzungsrechte an seinen in der App True Coach hochgeladen Videos zu Werbezwecken ein. Die Übertragung und Einräumung weiterer Nutzungsrechte auf Dritte erfolgt nicht.
§ 5 Verschwiegenheit und Exklusivität
- Der Ambassador verpflichtet sich, über alle erhaltenen und ihm bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse während der Dauer des Sponsorships Stillschweigen zu bewahren.
- Nach Beendigung des Vertrages besteht die Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich der Geschäftsgeheimnisse für 5 Jahre fort, werden Geschäftsgeheimnisse mit besonderer Relevanz als streng vertraulich gekennzeichnet, besteht für diese Inhalte die Verschwiegenheitspflicht auf unbestimmte Dauer.
- Unter Geschäftsgeheimnis werden alle geschäftlichen, betrieblichen und technischen Kenntnisse, Angelegenheiten, Vorgänge und Informationen gefasst, die nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich sind und nicht der Allgemeinheit bekannt werden sollen.
- Der Ambassador verpflichtet sich weiterhin, die von Wolves Athletes zur Verfügung gestellten
- Informationen ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages zu nutzen.
- Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf solche Informationen, die öffentlich bekannt sind, bekannt werden oder deren Weitergabe für Wolves Athletes ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfall ist der Ambassador verpflichtet Wolves Athletes vor Veröffentlichung zu kontaktieren.
- Der Brand Ambassador verpflichtet sich während der Vertragslaufzeit nur durch Wolves Athletes trainieren zu lassen.
- Zusätzliche sportartenspezifische Trainings können nur nach Absprache mit Wolves Athletes erfolgen.
§ 6 Vertragsbruch
- Der Ambassador verpflichtet sich, für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtung zur Geheimhaltung oder Exklusivität eine Vertragsstrafe von mindestens 100 EUR und höchstens 1.000 EUR zu zahlen. Die Höhe der zu leistenden Vertragsstrafe richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes und wird von Wolves Athletes nach Kenntnis des Schadens bemessen, die Schadensbemessung erfolgt unter Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben.
- Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadensersatzanspruchs, unter Anrechnung der Vertragsstrafe, bleibt davon unberührt.
- Die Vertragsstrafe ist innerhalb von 14 Werktagen, ab Beginn der Festsetzung an Wolves Athletes zu zahlen.
– ENDE Ambassador Zusatz –